Finanzierungsrecht

Das Finanzierungsrecht ist ein Teilgebiet des Bank- und Börsenrechts und umfasst alle gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Finanztransaktionen und Finanzierungstechniken. Besonders wichtige Berührungspunkte ergeben sich zum Wertpapierrecht und zu dem für Banken und Finanzdienstleistungen geltende Aufsichtsrecht.

Zu den Finanzierungstechniken gehören unterschiedliche Kapitalmarktprodukte genauso wie die Aufnahme bzw. Gewährung und Sicherung von Krediten sowie überaus komplexe internationale Finanzierungstransaktionen, die bei einer Vielzahl von Vorhaben mit Finanzierungsbedarf notwendig werden. Zu diesen Vorhaben gehören Projektfinanzierungen, Übernahme- und Akquisitionsfinanzierungen, die Finanzierung von internationalen Handelsgeschäften, Restrukturierungen, Übernahmen und Privitisierungsvorhaben genauso wie die Auflegung von Investmentfonds und Mergers & Acquisitions im Finanzbereich.

Rechtsanwälte mit dem Spezalgebiet Finanzierungsrecht beraten und vertreten institutionelle Anleger und Unternehmen mit Kreditbedarf genauso wie alle Arten von Finanzinstitute, Investmentbanken und Investmentfonds.