Insolvenzarbeitsrecht

Dieses Untergebiet des Arbeitsrechts betrifft diejenigen Regelungen und Vorschriften, die für Arbeitnehmer bei drohender oder bereits erfolgter Insolvenz gelten. Bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers sollten Arbeitnehmer die Anzeichen sorgfältig verfolgen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer trotz Insolvenz weiter bestehenden Rechte ergreifen. Bei erfolgter Insolvenz ist es sehr wichtig, keine Fristen zu versäumen und die Leistungen, die Arbeitnehmern zustehen, fristgerecht zu beantragen.

Die zu ergreifenden Maßnahmen des Arbeitnehmers bezüglich Gehaltsrückstände, sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen und vom Arbeitgeber angebotener Kündigungsmöglichkeiten müssen sorgfältig bedacht und erwogen werden. Arbeitnehmer haben dem Insolvenzverwalter gegenüber Rechte, die es wahrzunehmen bzw. zu schützen gilt. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich umgehend sowohl beim Betriebsrat erkundigen als auch von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Artikel im Bereich Insolvenzarbeitsrecht

Was können Betroffene tun?

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Erschienen am 2. April 2012 unter Insolvenzarbeitsrecht
Wie in den Medien umfangreich berichtet wurde, plant der vorläufige Insolvenzverwalter der Schlecker-Drogeriemarktkette einen massiven Stellenabbau durch Schließung etwa jeder zweiten Schlecker-Filiale. Es sollen Kündigungen der Arbeitsverhältnisse von ca. 12.000 Mitarbeitern erklärt werden.

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Erschienen am unter Insolvenzarbeitsrecht
– oder was Sie als von der Schlecker-Insolvenz betroffener Arbeitnehmer unterlassen oder unbedingt beherzigen sollten. \\\"Tricks\\\" von Insolvenzverwaltern und Gegenmaßnahmen von Fachanwalt für Arbeitsrecht Sven Kock:

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Erschienen am unter Insolvenzarbeitsrecht
Seit Tagen berichten die Medien von der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker, von der Schließung von Filialen und der Kündigung von mehreren tausend Mitarbeitern.

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