Arbeitsvertragsrecht
Das Arbeitsvertragsrecht umfasst sämtliche Regelungen und Normen, die das Arbeitsverhältnis als eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definieren. Das Arbeitsverhältnis kommt durch den Arbeitsvertrag zustande. Im Vertrag werden die Pflichten des Arbeitnehmers (Arbeitspflicht, Treuepflicht usw.) und die des Arbeitgebers (Zahlung der festgelegten Vergütung, Fürsorgepflicht usw.) näher spezifiziert. Die auch für diesen Bereich geltende Vertragsfreiheit wird durch den jeweils gültigen Tarifvertrag und durch zahlreiche Vorschriften und Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer (zum Beispiel durch das Kündigungsschutzrecht, das Mutterschutzrecht, das Arbeitsschutzrecht usw.) eingeschränkt.
Die Hauptgegenstände des Arbeitsvertrags sind die Arbeitszeit (Ganz- oder Halbtagsbeschäftigung, Wochenarbeitsstunden, Ausmaß der Mehrarbeit bzw. der Überstunden), die Art und Weise, wie die Arbeitszeit zu leisten ist (Arbeitstage, Gleitzeit, tägliches Maximum an Arbeitsstunden) und die Bezahlung. Wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsintern nicht zu lösen sind, werden sie vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Wegen des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfiehlt es sich, bei derartigen Auseinandersetzungen den Rat und den Beistand im Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptgegenstände des Arbeitsvertrags sind die Arbeitszeit (Ganz- oder Halbtagsbeschäftigung, Wochenarbeitsstunden, Ausmaß der Mehrarbeit bzw. der Überstunden), die Art und Weise, wie die Arbeitszeit zu leisten ist (Arbeitstage, Gleitzeit, tägliches Maximum an Arbeitsstunden) und die Bezahlung. Wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsintern nicht zu lösen sind, werden sie vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Wegen des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfiehlt es sich, bei derartigen Auseinandersetzungen den Rat und den Beistand im Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen.