Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis wird in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwecks Unterstützung der weiteren beruflichen Laufbahn des Mitarbeiters erstellt. Bei Versetzung oder Wechsel der Vorgesetzten kann ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber auch die Qualifikation, die erbrachte Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Es gibt weitere verbindliche Erfordernisse, die beim Verfassen eines Arbeitszeugnisses beachtet werden müssen. Die Formulierungen müssen klar und eindeutig sein, ohne Interpretationsspielraum für den Leser. Das Geschriebene muss der Wahrheit entsprechen, wobei es keine Verpflichtung gibt, alle Vorkommnisse zu erwähnen. Negative Äußerungen dürfen dann im Arbeitszeugnis stehen, wenn sie für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers leitet sich die Verpflichtung ab, das Arbeitszeugnis wohlwollend zu formulieren, um dem Arbeitnehmer das berufliche Weiterkommen nicht unnötig zu erschweren.

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses kann zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Da das Gesetz die Interessen der Arbeitnehmer weitgehend schützt, muss sich niemand mit einem mangelhaften Zeugnis abfinden. Mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht können Arbeitnehmer ihr Recht auf ein faires Zeugnis durchsetzen.