Kündigungsschutzrecht

Der durch das Kündigungsschutzgesetz vorgeschriebene Kündigungsschutz gilt in allen Betrieben, die mehr als zehn Arbeitnehmer haben. Kündigungsschutz bedeutet, dass eine Kündigung nach einem mehr als sechs Monate dauernden Arbeitsverhältnis sozialwidrig ist, es sei denn, es liegen betriebsbedingte, personenbedingte oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Gründe vor. Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Unternehmensbereich oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens nach geeigneten Weiter- oder Umbildungsmaßnahmen (Veränderungskündigung) ist einer endgültigen Kündigung vorzuziehen.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung kommt hinzu, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen und eine Interessenabwägung stattfinden muss. Für Angehörige besonderer Gruppen von Arbeitnehmern wie zum Beispiel Schwangere, Bezieher von Erziehungsgeld, Schwerbehinderte und Auszubildende, gelten zusätzliche Schutzvorschriften.

Gerichtsverfahren im Bereich des Kündigungsschutzrechts gehören zu den häufigsten vor Gericht ausgetragenen Konflikten im Bereich des Arbeitsrechts. Für die Beratung und Begleitung der streitenden Parteien sind Fachanwälte für Arbeitsrecht die geeigneten Experten.

Artikel im Bereich Kündigungsschutzrecht

Noch im vergangenen Jahr habe ich in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di für die Betriebsräte von Schlecker zum Thema Tarifabschluss diverse Seminare und Schulungen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt war zwar auch bekannt, dass Filialen geschlossen werden, an Insolvenz dachte aber niemand.

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Nach einer dpa-Mitteilung vom 14.03.2012 stehen die ersten 2000 Drogerie-Filialen, welche geschlossen werden sollen, nunmehr fest. Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker Arndt Geiwitz will mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze abbauen.

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Umstrukturierungen im Zuge von Insolvenzfahren führen in aller Regel zu einem Personalabbau, also zu betriebsbedingten Kündigungen. Dies zeigt aktuell der Fall Schlecker, wo täglich über die Zahlen des Arbeitsplatzabbaus spekuliert wird. Dem Insolvenzverwalter, dessen Zielvorgabe die Fortführung eines rentablen Unternehmens ist, bietet die Insolvenzordnung Erleichterungen bei Kündigungen. Schutzlos werden die Mitarbeiter hierdurch aber noch lange nicht...

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gesetzliche Voraussetzungen und Chancen des Arbeitnehmers

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Auch im Insolvenzverfahren gilt: der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer besteht fort. Betriebsbedingte Kündigungen durch Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter können mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

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So könnte die Überschrift zu jeder Meldung lauten, die etwas mit SCHLECKER zu tun hat. Nach derzeitigem Stand sollen, wenn SCHLECKER fortgeführt wird, die Hälfte der rd. 25.000 Mitarbeiter dran glauben. Die Hälfte der etwa 5.000 Filialen soll schließen.

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Bei der Drogeriemarktkette Schlecker stehen 11.750 Stellen auf dem Spiel!

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Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers sinnvoll ?

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Die drohende Kündigungswelle bei der Drogeriekette Schlecker wirft für zahlreiche Mitarbeiter die Frage auf, welche Auswirkungen eine Insolvenz ihres Arbeitgebers und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Inhalt und Bestand ihres Arbeitsverhältnisses haben.

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Wenn Schlecker tausende Filialen schließt und somit fast 12.000 Mitarbeiter ihren Job verlieren, werden vor allem Frauen betroffen sein, die beim Kampf um ihren Arbeitsplatz Unterstützung brauchen.

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Haben Sie eine Kündigung vom Insolvenzverwalter des Schleckerkonzerns erhalten oder ist Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden? Wollen Sie wissen, ob Sie dagegen etwas unternehmen können und wie Ihre Rechte sind?

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Wie das Leben so spielt, ein Wort gibt das andere und am Ende bekommt man die fristlose Kündigung. Fraglich ist nur, ob rüde Umgangsformen immer gleich eine Kündigung oder gar eine Fristlose rechtfertigen ...

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Erschienen am 1. Dezember 2010 unter Kündigungsschutzrecht