Verkehr und Transport

Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, die ohne kriminelle Energie begangen wurden und eine so geringfügige Rechtsverletzung darstellen, dass sie nicht nach strafrechtlichen Kriterien beurteilt werden. Sie werden meist durch die Verhängung von Bußgeldern geahndet. Wenn eine Handlung oder eine Tat sowohl eine Straftat als auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, hat das Strafrecht Priorität. Ist einmal eine Entscheidung im Rahmen des Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitenrechs gefallen, so kann die selbe Tat nicht erneut im Rahmen des jeweils anderen Rechtsgebiets verfolgt werden.

Die meisten Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Aus diesem Grund werden sie auf der Basis eines einheitlichen Bußgeldkatalogs geahndet. Auch andere Gesetze ordnen bestimmte Handlungen nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit ein. Aus diesem Grund enthält das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten keine Liste möglicher Ordnungswidrigkeiten sondern spezifiziert lediglich die Regeln und Vorschriften, die für alle Ordnungswidrigkeiten gelten. Wiederholt begangene Verstöße werden in der Regel nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat qualifiziert.

Artikel im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht

Nach einem Sachverständigengutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni-Klinik Kiel sind die Ergebnisse mit dem og. Gerät so ungenau, daß sich die Verwertung in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren verbietet.

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Erschienen am 19. Juli 2011 unter Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommen häufig vor. Nicht selten ist der (zeitweise) Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weit reichenden Folgen sowohl im beruflichen oder privaten Bereich für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten.

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Erschienen am 17. Januar 2011 unter Ordnungswidrigkeitenrecht