Bankrecht
Das Bankrecht sieht einen gesetzlich geregelten Rahmen für alle Geschäfte von Banken und Kreditinstituten vor. Die Quelle der einschlägigen Vorschriften und Regelungen sind zahlreiche einschlägige Bundesgesetze. Die Gesetzgebung handelt im Interesse der Verbraucher, indem sie den Finanzmarkt in einer Art und Weise regelt, die die Gläubigen vor dem Verlust ihrer Einlagen bestmöglich schützt.
Einige der wichtigsten Gesetze, mit denen sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Börsenrecht spezialisierte Rechtsanwälte hervorragend auskennen, sind das Kreditwesengesetz, die Solvabilitätsverordnung, das Pfandbriefgesetz, das Werpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz und das Investmentgesetz, um nur einige zu nennen. Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Finanzdienstleistungsinsituten, d.h. von Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten sind ebenfalls ein wichtiges Aufgabengebiet. Für sämtliche Anliegen in diesem Bereich sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständig.
Einige der wichtigsten Gesetze, mit denen sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Börsenrecht spezialisierte Rechtsanwälte hervorragend auskennen, sind das Kreditwesengesetz, die Solvabilitätsverordnung, das Pfandbriefgesetz, das Werpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz und das Investmentgesetz, um nur einige zu nennen. Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Finanzdienstleistungsinsituten, d.h. von Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten sind ebenfalls ein wichtiges Aufgabengebiet. Für sämtliche Anliegen in diesem Bereich sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständig.
Artikel im Bereich Bankrecht
Eine häufig verwendete Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
von Kreditverträgen lautet: „Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte
im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung
der Marktlage ( etwa Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes
nach billigen Ermessen festgelegt und geändert.“ Diese Klausel erklärte der BGH
nun für unwirksam ( Urteile vom 21.04.2009 – XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).Die
Formulierung sei viel zu schwammig, Kunden würden unangemessen benachteiligt.
Erschienen am 18. Januar 2011 unter Bankrecht
Wie umfassend muss eine Bank ihren Kunden vor der Geldanlage beraten? Diese Frage beantwortet sich nicht zuletzt auch nach den Vorkenntnissen des Anlegers. Ob der Umfang aber auch von der Risikobereitschaft des Anlegers abhängt, war bisher umstritten. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 8.12.2010, 19 U 22/10 entschieden: Auch erfahrene Anleger müssen über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden.
Erschienen am 17. Januar 2011 unter Bankrecht