Familien und Lebensgemeinsch.

Notariat

Das Aufgabengebiet von Notaren ist die vorsorgende Rechtspflege.
Dazu gehören die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Urkunden auf Rechtsgebieten wie zum Beispiel Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht. Sie beglaubigen Unterschriften unter Verträgen, Vollmachten oder Erklärungen und beurkunden Testamente.

Das Besondere an notariell beurkundeten Ansprüchen ist ihre sofortige Vollstreckbarkeit ohne Klage- und Gerichtsverfahren. Voraussetzung dafür ist, dass der Notar im Sinne der oben erwähnten vorsorgenden Rechtspflege tätig wird und die am jeweiligen Rechtsgeschäft Beteiligten umfassend berät. Er informiert die Parteien über gesetzliche Formalitäten, rechtliche Fragen und mögliche Konsequenzen, wobei der Ziele und Willen der Parteien berücksichtigt. Die unparteiische Aufklärung, Beratung und Belehrung gehören zu den Amtspflichten eines Notars, bei deren Nichtbeachtung ihm Haftungsansprüche entstehen können. Dem Honorar von Notaren liegen gesetzlich festgelegte Gebühren zugrunde. Für die konkrete Höhe des Honorars ist der Wert des Rechtsgeschäftes ausschlaggebend.