Arbeitnehmer und Beamte

Recht des öffentlichen Dienstes

Dieses Rechtsgebiet wird in der Alltagssprache auch als „Beamtenrecht“ bezeichnet, denn für Beamte im öffentlichen Dienst gelten andere Vorschriften als für Angestellte und Arbeiter. Das Recht des öffentlichen Dienstes regelt das Arbeitsverhältnis und die Laufbahn von Beamten, definiert dessen Begründung und Beendigung sowie die Rechte und Pflichten von Beamten im öffentlichen Dienst. Außerdem wird der gesetzliche Rahmen für die Beurteilung, Besoldung und Versorgung von Beamten geregelt. Zu diesem Rechtsgebiet gehört auch das Disziplinarrecht (Dienststrafrecht).

Bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben sich Beamte an die gesetzlich dafür vorgeschriebene Prozedur zu halten. Während für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes das Arbeitsgericht zuständig ist, werden Rechtsstreitigkeiten unter Beteiligung von Beamten vor dem Verwaltungsgericht entschieden. Das Verwaltungsgericht setzt sich mit Konflikten auseinander, die auf Grund von Verfügungen und Entscheidungen des Arbeitgebers entstehen. Rechtsanwälte mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt kennen sich mit dem Recht des öffentlichen Dienstes und meist auch mit anderen Bereichen des öffentlichen Rechts aus.