Arbeitnehmer und Beamte

Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht enthält Regelungen, die sich auf die im Arbeitsvertrag festgelegten Aspekte des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehen. Indem die entsprechende Gesetzgebung die ungleiche Machtverteilung zwischen Arbeitnehmern auf der einen und Arbeitgebern auf der anderen Seite kontrolliert, ist sie eine wichtige Stütze der Demokratie. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, während das kollektive Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen den Kollektiven von Arbeitnehmern bzw. ihren Vertretungsorganen auf der einen und den Kollektiven der Arbeitgeber auf der anderen Seite betrifft.

Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet zahlreiche Konfliktpunkte, von denen nicht wenige vor dem Arbeitsgericht ausgetragen und verhandelt werden müssen.
Dazu gehören strittige Fragen bezüglich Arbeitsvertrag, Kündigung, Mutterschutz, Abfindung, Elternzeit, Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, Gleichbehandlung – um nur einige konfliktträchtige Gebiete zu nennen. Der erste Gang bei solchen Konflikten führt meist zum Betriebsrat. Bei einer Eskalation sollte jedoch auf jeden Fall die fachkundige Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.

Artikel im Bereich Arbeitsrecht

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Oberhausen vom 24.11.2011 (Akz.: 2 Ca 1013/11) können Arbeitgeber Arbeitnehmer, die in einem Geschäft als Verkäufer angestellt sind, regelmäßig nicht auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn Kunden Ware aus dem Laden entwenden.

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Erschienen am 11. Dezember 2011 unter Arbeitsrecht
Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des ‚Mobbing’ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (Landesarbeitsgericht Thüringen, Akz.: 5 Sa 403/00).

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Erschienen am 16. Juli 2011 unter Arbeitsrecht
Trotz Schriftformerfordernis kann die mündliche Kündigung wirksam werden, wenn der Arbeitnehmer nichts unternimmt.

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Erschienen am 14. Mai 2011 unter Arbeitsrecht
Rechtsschutzversicherung muss auch die Kosten des arbeitsrechtlichen Mehrvergleichs tragen.

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Erschienen am 28. April 2011 unter Arbeitsrecht
Die Abmahnung bereitet im Arbeitsleben immer wieder erhebliche Probleme. Es ist deshalb wichtig, sich diesem Rechtsinstitut zu widmen.

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Erschienen am 8. April 2011 unter Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber haftet nicht für Bußgelder des Arbeitnehmers. Zahlt er sie trotzdem, unterliegen diese regelmäßig nicht der Steuerpflicht.

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Erschienen am 19. Februar 2011 unter Arbeitsrecht
Die gemischte private und berufliche Nutzung von sozialen Netzen bringt neue arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich.

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Erschienen am 16. Februar 2011 unter Arbeitsrecht
Unsachgemäße Bearbeitung der Schulbehörde verschafft Lehrern Anspruch auf Altersteilzeit

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Erschienen am 29. Januar 2011 unter Arbeitsrecht
Hat der Arbeitgeber gekündigt, gilt es, zunächst Ruhe zu bewahren. Der erste Weg des gekündigten Arbeitnehmers nach Erhalt der Kündigung muss der zur Agentur für Arbeit sein. Parallel dazu ist aber zu überlegen, ob die Kündigung widerspruchslos akzeptiert wird. Die wichtigste Frist in diesem Zusammenhang ist die dreiwöchige Klagefrist.

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Erschienen am 25. Januar 2011 unter Arbeitsrecht
Unterliegt ein Arbeitsverhältnis dem allgemeinen Kündigungsschutz, so ist gemäß § 1 Abs. 1,2 KSchG eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, d.h. die Kündigung aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigungsgründen gerechtfertigt werden kann.

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Erschienen am 22. Januar 2011 unter Arbeitsrecht
Wer trägt das Risiko des witterungsbedingten Arbeitsausfalls? Gibt es im Notfall ein erweitertes Direktionsrecht für Arbeitgeber?

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Erschienen am 13. Januar 2011 unter Arbeitsrecht
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ihren Resturlaub aus dem letzten Jahr ohne weitere Voraussetzungen auch noch im neuen Jahr nehmen können. Dies trifft jedoch nicht zu, denn grundsätzlich ist der Urlaub auf das Kalenderjahr befristet, d.h. dass der Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wurde, fällt ersatzlos weg.

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Erschienen am 2. Dezember 2010 unter Arbeitsrecht
Nach der Ihnen noch vor drei Wochen dargestellten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes verfielen bislang gesetzliche Urlaubsansprüche und damit auch Urlaubsabgeltungsansprüche, wenn der Arbeitnehmer der während des gesamten Kalenderjahres oder eines Teils davon krankgeschrieben war und aufgrund der Fortdauer der Erkrankung den Urlaub auch nicht mehr innerhalb des Übertragungszeitraumes (bis 31.03. des Folgejahres) nehmen konnte. Dieser Gepflogenheit hat der EuGH nunmehr eine Absage erteilt. (Urteil des EuGH vom 20.01.2009 in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06)

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Erschienen am 25. November 2010 unter Arbeitsrecht
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ihren Resturlaub aus dem letzten Jahr ohne weitere Voraussetzungen auch noch im neuen Jahr nehmen können. Dies trifft jedoch nicht zu, denn grundsätzlich ist der Urlaub auf das Kalenderjahr befristet, d.h. dass der Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wurde, fällt ersatzlos weg.

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Erschienen am 25. November 2010 unter Arbeitsrecht
Deutsche Konzerne zahlen auch im Aufschwung Abfindungen in Milliardenhöhe, um Mitarbeiter loszuwerden. Wer in Kleinunternehmen entlassen wird geht meist leer aus.

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Erschienen am 27. Oktober 2010 unter Arbeitsrecht