Unternehmen und Selbständige

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist der normativ-gesetzliche Rahmen für das gesamte Wirtschaftsleben und die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik. Es ist die Gesamtheit aller Vorschriften und Rechtsnormen, die die Beziehungen der in der Wirtschaft aktiven
Personen und Unternehmen bestimmen. Als autonomes Rechgtsgebiet entwickelte sich das Wirtschaftsrecht erst ab der erfolgreichen Wirtschaftspolitik der Nachkriegsjahre. Im Grundgesetz findet sich zwar keine explizit wirtschaftsrechtliche Bestimmung, dennoch sind die dort definierten Grundsätze (autonome Gestaltungsmöglichkeit des Einzelnen, Bekenntnis zur sozialen Rechtsstaat) bestimmend für die deutsche Wirtschaftsordnung.

Das Wirtschaftsrecht besteht aus den drei großen Gebieten Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Das Wirtschaftsrecht hat mit zahlreichen anderen volkswirtschaftlich einschlägigen Rechtsgebieten Berührungspunkte (Wettbewebsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht usw.).

Der präventive Ansatz bewährt sich immer wieder im wirtschaftsrechtlich relevanten Unternehmensbelangen. Eine rechtzeitige Beratung durch kompentente Rechtsanwälte ermöglicht kreative Lösungen und kann behördliche Schritte oder Interventionen ersetzen bzw. ihnen vorbeugen.

Artikel im Bereich Wirtschaftsrecht

Seit dem 01.11.2008 ist das neue GmbH-Gesetz in Kraft. Die umfassende Reform brachte viele Neuerungen, die vor allem die Gründung einer GmbH vereinfachen sollen, um diese für Unternehmer wieder attraktiver zu machen. Neben der klassischen GmbH kennt das Gesetz nunmehr auch eine günstigere Variante: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die insbesondere für Existenzgründer deutliche Vorteile mit sich bringt.

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Erschienen am 25. November 2010 unter Wirtschaftsrecht