Unternehmen und Selbständige

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, dessen regulative Kraft alle privatrechtlich organisierten Gesellschaften umfasst.
Eine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechts liegt bei einem vertraglich geregelten Zusammenschluss mehrerer Personen vor, die sich verpflichten, einen gemeinsamen und gesetzlich erlaubten Zweck zu verfolgen. Diese sehr abstrakte Definition umfasst sowohl Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, oHG, KG) als auch Körperschaften. Zu den Körperschaften gehören Vereine und Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Für diese privatrechtlich organisierten Rechtsformen bestimmt das Gesellschaftsrecht, wie sie verfasst sein dürfen, was ihr rechtlicher Status ist, wie sie Rechtsfähigkeit erlangen, wer für sie haftet und was ihre Pflichten und Rechte sind.

Zahlreiche Situationen im Zusammenhang mit der Existenz und der Tätigkeit einer Gesellschaft erfordern die Begleitung eines erfahrenen Rechtsanwalts oder eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht. Dazu gehören Gründung, Umgründung, Restrukturierung und Übernahme, Sanierung und Vertragsgestaltung sowie auch Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Bei Haftungsfragen ist die Beratung insbesondere von Geschäftsführern und Aufsichtsräten durch einen Rechtsanwalt unerlässlich.

Artikel im Bereich Gesellschaftsrecht

Dass Mitarbeiter an ihrem Unternehmen beteiligt sind, ist nichts Neues. Bislang geschah dies z.B. bereits in Form von Unternehmensanteilen, Prämien ,stillen Beteiligungen oder Belegschaftsaktien. Am 01.April 2009 ist nun das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Kraft getreten. Mit der Neuregelung soll die Beteiligung von Arbeitnehmern an „ihrem“ Unternehmen erleichtert und ausgebaut werden. Zum einen wird es künftig mehr staatliche Förderung geben.

Weiterlesen

Erschienen am 14. Dezember 2010 unter Gesellschaftsrecht