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Rechtsanwälte und Fachanwalt für Agrarrecht TEPPE

Existenzgründungen deutlich vereinfacht /MoMiG

Seit dem 01.11.2008 ist das neue GmbH-Gesetz in Kraft. Die umfassende Reform brachte viele Neuerungen, die vor allem die Gründung einer GmbH vereinfachen sollen, um diese für Unternehmer wieder attraktiver zu machen. Neben der klassischen GmbH kennt das Gesetz nunmehr auch eine günstigere Variante: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die insbesondere für Existenzgründer deutliche Vorteile mit sich bringt.

Seit dem 01.11.2008 ist das neue GmbH-Gesetz in Kraft. Die umfassende
Reform brachte viele Neuerungen, die vor allem die Gründung einer GmbH
vereinfachen sollen, um diese für Unternehmer wieder attraktiver zu machen.
Neben der klassischen GmbH kennt das Gesetz nunmehr auch eine
günstigere Variante: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die
insbesondere für Existenzgründer deutliche Vorteile mit sich bringt.
Die in der Praxis wohl relevantesten Neuerungen sind folgende:
Im Gegensatz zur altbewährten GmbH benötigt man nicht mehr 25.000 €
Stammkapital, sondern kann die Unternehmergesellschaft (UG) grundsätzlich
auch mit nur 1,- € Stammkapital gründen. Voraussetzung ist, dass es nur
einen Gesellschafter, der zugleich auch Geschäftsführer ist, gibt. Gründet
man eine UG, so darf man jedoch nicht alle Gewinne voll ausschütten,
sondern ist verpflichtet, eine Rücklage in Höhe von mind. 25% zu bilden.
Diese darf nur zweckgebunden verwendet werden, nämlich zur Erhöhung des
Stammkapitals. Ist irgendwann das Stammkapital auf 25.000,-€ angewachsen
kann die UG in eine klassische GmbH umgewandelt werden, so dass die
geforderte Rücklagenbildung entfällt. Aufgrund der umfangreichen Pflichten
bei drohender Insolvenz sollte unbedingt genau geprüft und abgewogen
werden, wie hoch der Bedarf an Kapital bei der geplanten Geschäftstätigkeit
tatsächlich ist.
Eine weitere Neuerung ist, dass das Gesetz in der Anlage Musterprotokolle
zur Verfügung stellt, die einem die Gründung erleichtert. Werden diese
verwendet, spart der Unternehmer darüber hinaus Kosten ein. Sowohl im
Hinblick auf Notarkosten, als auch die Kosten für die Anmeldung ins
Handelsregister reduzieren sich teils erheblich.
Insgesamt ist die Gründung einer Gesellschaft deutlich flexibler geworden, so
dass diese auch für Existenzgründer, die ein hohes Startkapital weder
aufbringen können, noch ein solches für ihr Unternehmen benötigen (z.B. im
Dienstleistungssektor), interessanter geworden ist. Die Rechtsform der GmbH
wird somit dem internationalen Markt angepasst und wettbewerbsfähiger als
bislang.
Mein Tipp: Trotz Vereinfachung bedarf es einer genauen Prüfung, welche
Rechtsform für das eigene Unternehmen die günstigste Variante ist.
Bedenken Sie, dass den Geschäftsführer einer Gesellschaft umfassende
Pflichten treffen können, so z. B. in Bezug auf eine drohende Insolvenz.

Erschienen am 25. November 2010