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Rechtsanwaltskanzlei Dr. ULF SOLHEID in Kooperation mit RA-Kanzlei Ebersberger, Meisen & Collegen, pro Reichenbacher Vogtland

Versicherungsrecht: Rechtskenntnisse allein genügen nicht

Über die Erfahrung und Kenntnisse rechtlicher Art bedarf es zum richtigen Umgang mit Versicherern zusätzlich sog. versicherungstechnischer Kenntnisse. Der Berater sollte wissen, wie die Produkte „Funktionieren“, nach welchen Kriterien die Versicherer ihre Prämien ermitteln und die Schäden liquidieren.

Versicherungsverträge sind komplex und betreffen die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Im Versicherungsbereich nennt man dies Spartentrennung.
Nicht nur dass die Policen aufgrund der eingebundenen Allgemeinen Versicherungsbedingung sehr lang sind. Bei länger laufenden Verträgen muss besonders darauf geachtet werden, welche Nachträge welche Klauseln zum Vertragsinhalt gemacht haben. Bereits zur Analyse des aktuellen Vertragsinhalts empfiehlt sich anwaltlicher Rat.

Es ist von besonderem Vorteil, einen Rechtsanwalt zur Seite zu haben, der neben den versicherungsrechtlichen Besonderheiten auch über Kenntnisse in sog. versicherungstechnischen Fragen verfügt. Es empfiehlt sich ein Anwalt, der beispielsweise bei Versicherungsunternehmen oder bei Versicherungsmaklern Erfahrungen gesammelt hat.

Wer weiß, worauf Versicherer achten, wie sie ihre Produkte entwickeln und wie sie die Versicherungsbedingungen historisch seit der Marktöffnung im Jahre 1994 vermarktet haben hat ein umfassendes Verständnis für die Versicherungsmaterie und ist besonders in der Lage, mit dem Versicherungsunternehmen auf Augenhöhe umzugehen.

Beispiel sind immer länger werdende Ausschlusslisten, für die der Versicherer in „reformierten“ Vertragsbedingungen keine Deckung mehr erteilt. Der Versicherungsnehmer erinnert sich: Als es darum ging, den Vertrag durch die Einführung neuer Versicherungsklauseln zu erneuern hieß es, die neuen Versicherungsbedingungen seien wesentlich vorteilhafter als die alten. Der Versicherer aber wusste, warum er neue Bedingungen einführte, denn die jahrelangen Erfahrungen mit „Seinen“ alten Bedingungen hatten ihm gezeigt, wo sich das versicherte Risiko verwirklicht. Genau da, wo es für den Versicherer schadensbedingt teuer wird, besteht Sensibilität, Grenzen zu setzen. Diese sind dann nicht selten in reformierten Bedingungen widergespiegelt. Schließlich darf die „Gemeinschaft der Versicherten“ nicht allzu sehr belastet werden.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland; www.ra-dr-solheid.de
 

Erschienen am 22. November 2010