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Rechtsanwälte Kowalski

Ab wann ist anwaltlicher Beistand bei versicherungsrechtlichen Problemen nötig?

Frühzeitig begangene Fehler sind hinterher oftmals nicht mehr zu korrigieren und führen nicht selten zum Totalverlust des Anspruchs.

Die tägliche Praxis zeigt, daß oftmals der Mandant sich erst dann anwaltlicher Hilfe versieht, wenn es buchstäblich schon (fast) zu spät ist. Hierzu ein paar Beispiele:

Einbruchdiebstahl in der Wohnung; eine Hausratversicherung besteht. Hier genügt nicht die unverzügliche Benachrichtigung der Polizei und der Hausratversicherung, denn zusätzlich ist erforderlich, daß eine Liste der gestohlenen Gegenstände unverzüglich erstellt und sowohl bei der Hausratversicherung UND der Polizei einzureichen ist. Unverzüglich bedeutet hier in etwa maximal zwei Wochen nach Bemerken des Einbruchdiebstahls. Ich habe schon in zahlreichen Fällen festgestellt, daß zwar noch die unverzügliche Meldung des Diebstahls erfolgt und auch der Polizei noch angegeben wird, was gestohlen worden ist; der Geschädigte hat dann gewartet, welche weiteren Angaben sein Versicherer dann noch haben möchte.

Das ist falsch und führt in der Regel zum Totalverlust des Entschädigungsanspruchs! Der Geschädigte muß sich nämlich die Versicherungsbedingungen ("Kleingedruckte") durchlesen und entsprechend handeln.

Besser: Der Geschädigte sollte sich unverzüglich anwaltlicher Hilfe versichern, damit keine Fehler begangen werden und der Versicherungsschutz nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.

 

Weiteres Beispiel:  Autounfall. Der Geschädigte sollte gar nicht erst versuchen, eigene Schadensersatzansprüche mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung zu regulieren, obgleich genau das die gegnerische Versicherung möchte, um Geld zu sparen. Die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung ist nicht der "Partner" des Geschädigten, sondern sein Gegner, der möglichst gar nichts oder möglichst wenig an Schadensersatz bezahlen möchte. Bestimmte Schadensersatzpositionen gehen auf diese Weise oftmals "verloren"; zu denken ist an Wertminderung, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Unfallpauschale usw.

Berufsunfähigkeitsversicherung / Unfallversicherung:

Bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit / Unfall sollte sich der Betroffene anwaltlichen Bestands versichern. Oftmals geht es um hohe Beträge bzw. um die persönliche Zukunft. Nicht selten vertraut der Versicherte darauf, fair von seiner eigenen Versicherung behandelt zu werden. Allerdings werden viele Fehler schon bei der Schadenmeldung begangen, die hinterher, wenn es zum Konflikt gekommen ist, kaum noch zu korrigieren sind.

 

Fazit: In versicherungsrechtlichen Angelegenheit sollte sich der Geschädigte / Anspruchsteller frühestmöglich überlegen, sich der Hilfe eines fachkundigen Beraters zu bedienen. Fachkundig in derartigen Angelegenheit sind - je nach Fall - ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bzw. für Verkehrsrecht.

(Der Beitrag wird von mir in den nächsten Monaten mit konkreten Beispielen fortgesetzt werden)

 

Hartmut Kowalski, Rechtsanwalt in Hamburg,  Fachanwalt für Versicherungsrecht - Lehrberauftragter für Versicherungsrecht an der Hochschule Wismar -

Erschienen am 15. September 2011