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Rechtsanwälte Fachanwälte BLANKENBURG FRANK WEIDENTHALER

Geklautes Navigationssystem - wie viel wird von der Teilkaskoversicherung ersetzt?

Das Amtsgericht Hannover entschied in seinem Urteil vom 08.02.2010, Az 547 C 4343/09, dass die Teilkaskoversicherung beim Entwenden eines fest eingebauten Navigationssystems dieses zum Neupreis ersetzen muss. Insbesondere sei der Kauf eines gebrauchten Ersatzgeräts dem Geschädigten „nicht zumutbar“ und ein Abzug „Neu für alt“ sei auch nicht statthaft.

Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aus dem Mercedes des Klägers, der eine Teilkaskoversicherung für dieses abgeschlossen hatte, wurde das fest eingebaute Naviga-tionsgerät entwendet. Die beklagte Teilkaskoversicherung ließ daraufhin ein Gutachten erstel-len, das für die Anschaffung eines neuen Navigationsgerätes einen Betrag von 3.192,73 Euro ansetzte. Trotz dieses Gutachtens erstattete sie jedoch nur 800 Euro mit dem Hinweis darauf, dass ein vergleichbares Gebraucht-Gerät zu diesem Preis via Internet zu beschaffen sei.

Das Amtsgericht Hannover folgte dieser Argumentation nicht und sprach dem Kläger vollen Schadensersatz zu.

Kerstin Orzol, Rechtsanwältin

Erschienen am 21. Februar 2011