Alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide ab 40 €, Fahrverbote, Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen sowie bestimmte Verwaltungsmaßnahmen hinsichtlich des Führerscheins werden im Flensburger Zentralregister eingetragen.
Bußgeldsachen werden nach 2 Jahren getilgt, Strafsachen nach 5 Jahren, Alkohol- und Drogenstraftaten nach 10 Jahren, wenn keine neuen Punkte hinzukommen. An die Tilgungsfrist schließt sich noch eine einjährige Überliegefrist an, die einen Beobachtungszeitraum für die Begehung neuer Taten darstellt , und zwar unabhängig vom Tattag der ersten Tat. Die erste Tat wird also nicht gelöscht, wenn innerhalb der Überliegefrist eine neue Tat begangen und noch innerhalb der Überliegefrist eingetragen wird.
Deswegen ist die Beachtung der Tilgungsfrist für den Führerschein von größter Bedeutung. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt diese Probleme und kann dafür sorgen, dass so wenig Punkte wie möglich eingetragen werden. Um Fehler zu vermeiden, ist eine möglichst frühe Beratung durch den Verkehrsrechtsspezialisten zu empfehlen