PDF downloaden
Rechtsanwälte und Fachanwalt für Agrarrecht TEPPE

Richtiges Verhalten bei Wildunfällen

Leider kann man es nicht mehr ignorieren: Die Tage werden wieder kürzer und der Herbst nähert sich langsam aber sicher. Damit verbunden ist aber nicht nur, dass sich die Blätter hübsch einfärben, sondern auch, dass sich die Wildunfälle auf den Straßen im Landkreis wieder häufen. Bei Unfällen drohen nicht nur Verletzungen an den Tieren, sondern auch erhebliche Sach- und Personenschäden.

Die Auseinandersetzung mit der Versicherung ist dann meist vorprogrammiert.
Grundsätzlich abgedeckt vom Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherer sind Kollisionen mit Tierarten, die in Deutschland regelmäßig anzutreffen sind. Dazu zählen insbes. Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und Kaninchen. Fährt man hingegen im Norwegenurlaub ein Rentier an, so ist der Versicherungsschutz meist ausgeschlossen (OLG Frankfurt, Az. 7 U 190/02).
Treten hingegen Schäden aufgrund eines Ausweichmanövers ein, so hängt der Versicherungsschutz vom Einzelfall ab: Hat die Abwägung zwischen Ausweichmanöver, Bremsmanöver und Zusammenstoß ergeben, dass das Ausweichen geboten war, dann trägt die Teilkaskoversicherung auch den Schaden, wenn man dabei von der Fahrbahn abkommt oder in ein Hindernis prallt. Problematisch ist insoweit jedoch die Beweislage. Sind an dem PKW keinerlei Spuren des Wildes zu finden, lassen sich diese auch nicht am Unfallort auffinden und gibt es keine Zeugen, so kann die Versicherung die Regulierung ablehnen (OLG Düsseldorf, Az. 4 U 99/99).
Kleinere Wildtiere (Hasen, Marder, Igel etc.) sind nur für Motorradfahrer ein Ausweichgrund. Bei Autofahrern gilt, dass diese nur ausweichen dürfen, wenn bei der Kollision eine Gefahr für das eigene Leben besteht. Die Rechtsprechung bejaht diese Gefahr zumindest bei Rehen und Wildschweinen. Teilweise wird auch die Kollision mit einem Fuchs noch als lebensgefährdend für Autofahrer angesehen (OLG Nürnberg, Az. 8 U 1477/99).
Mein Tipp: Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei, wenn es zu einem Wildunfall kommt - selbst dann wenn der Schaden durch das Ausweichmanöver eingetreten ist. Ist ein Tier angefahren worden, muss auch der Jäger informiert werden. Markieren Sie die Stelle, an dem der Zusammenprall erfolgte, damit der Jäger der Spur des geflüchteten Tieres folgen und dieses von seinen Qualen erlösen kann. Fotografieren Sie -wenn möglich- etwaige Spuren, die sich auffinden lassen, damit Sie Ihre Beweislage gegenüber der Versicherung verbessern.

Erschienen am 25. Januar 2011