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Rechtsanwälte Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ohne Umweltplakette in einem Gebiet, das eine Umweltplakette fordert geparkt wird?

Eine Ordnungswidrigkeit begeht der, wer mit seinem Auto ohne die vorgeschriebene Umweltplakette in einer entsprechenden Zone fährt. Dies steht fest. Wer jedoch in einer entsprechend ausgewiesenen Zone sein Auto ohne die Plakette parkt, begeht keine Ord-nungswidrigkeit. Wird demnach ein parkendes Auto ohne Plakette aufgefunden, dann darf kein Strafzettel ausgestellt werden. Zwar muss das Auto irgendwie zu diesem Parkplatz gekommen sein. So sahen es auch die Richter des Amtsgerichts Bremen. Allerdings fährt es nicht und begeht daher keine Ordnungswidrigkeit.

Roland Tilch, Rechtsanwalt

Erschienen am 20. Januar 2011