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Rechtsanwälte Kowalski

Anwaltsbewertung im Internet - Entscheidungskriterium für das rechtssuchende Publikum?

Im Internet gibt es inzwischen mehrere Foren, in denen Rechtsanwälte (mitunter auch Richter) bewertet werden können. Wie hilfreich sind diese Foren?

Wenn man bei Google "Anwaltsbewertung" o. ä. eingibt, landet man auf Foren, die überwiegend vorgeben, "objektiv" die Bewertungen von Mandanten über ihre Rechtsanwälte einzusammeln. Was ist davon zu halten und sind diese Foren geeignet, tatsächlich dem rechtssuchenden Bürger behilflich zu sein?

Man muß sich zunächst vor Augen führen, wie diese Bewertungen zustande kommen. Mancher Mandant wird seinen Rechtsanwalt schlecht bewerten, weil er z. B. vom Ausgang eines Rechtsstreits enttäuscht ist, aber ist das eine "objektive" Bewertung? Höchst subjektiv ist diese Bewertung, denn der Mandant, der mit dem Ausgang seines Rechtsstreits unzufrieden ist, wird dies nicht selten auf seinen Rechtsanwalt (oder das Gericht) zurückführen und viel weniger darauf, daß die Rechtslage nicht zu seinen gunsten war oder aber, daß sich möglicherweise für ihn günstige Tatsachen nicht beweisen ließen. Hilft eine derartige Negativbewertung dem Leser weiter?

Man sollte sich vor diesen Bewertungen ebenso hüten und diese kritisch werten, wie vor den Bewertungen auf den entsprechenden Foren für Hotels, Reiseveranstalter usw. Auch dort werden über gleiche Hotels höchst unterschiedliche Bewertungen abgegeben, denn die Empfindungen (und der Geschmack) von Hotelgästen ist höchst unterschiedlich.

Wie also sollte ein Rechtsanwalt ausgewählt werden?

Eine allgemeingültige Antwort zu dieser Frage kann man nicht geben!  Ich rate, folgende Kriterien zu beachten:

 

- Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt auf seinem Gebiet?

- Wird der Rechtsanwalt z. B. von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlen?

- Ist der Rechtsanwalt nach bestimmten Normen zertifiziert?

- Ist der Rechtsanwalt z. B. durch Veröffentlichungen in der Fachpresse bekannt?

 

Wer sich an den obigen Kriterien orientiert, geht systematisch vor und läßt sich nicht ausschließlich von subjektiven Umständen beeinflussen. Hier liefert die APRAXA eine probate Vorauswahl für jeden Suchenden.

 

Rechtsanwalt Hartmut Kowalski - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Lehrbeauftragter Hochschule Wismar (zertifiziert nach DIN ISO und nach den APRAXA - Kriterien)

Erschienen am 1. September 2011