Inkassoschreiben der infoscore Forderungsmanagement GmbH für Contra Piracy
Diese angebeliche Forderung bezieht sich offensichtlich auf eine Abmahnung der Kanzlei skw Schwarz, welche im Jahr 2010 eine urheberrechtliche Abmahnung für die besagte Gesellschaft ausgesprochen hatte.
Soweit die betroffenen Personen bereits gegenüber der Kanzlei skw Schwarz etwaige Ansprüche zurückgewiesen haben, dürften die nunmehr geltend gemachten Inkassokosten vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht nicht erstattungsfähig sein. Unabhängig davon, bestehten in weiten Teilen der Rechtsprechung grundsätzliche Bedenken gegen die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.
Unabhängig von der Frage der Erstattung etwaiger Inkassokosten sollte die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die von der infoscore Forderungsmanagement GmbH begehrten Anwaltskosten zu erstatten sind. Die Beantwortung dieser Frage steht im direkten Zusammenhang mit der urheberrechtlichen Abmahnung, so dass auch hier die übliche Einzelfallprüfung anzuraten ist.
Dallhammer & Kellermann Fachanwälte