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Kanzlei Klöpper, Bremer, Walisko

Was Sie aus juristischer Sicht über Erdwärme und Geothermie wissen sollten

Erneuerbare Energien werden zu Zeiten stet ansteigender Energiepreise wichtiger und wichtiger. Hierbei profitieren auch private Hauseigentümer oder Mieter zunehmend von der Möglichkeit das Wohnhaus/ Ihre Wohnung durch erneuerbare Energien mit Wärme und Strom zu versorgen. Ein neuer Trend ist die Energieversorgung durch Erdwärme. Jedoch bringt diese Möglichkeit ein nicht zu unterschätzendes Risiko mit sich, über das es aufzuklären gilt.

Der Boden ist in seiner Temperatur konstant und ist daher eine fast unerschöpfliche Energiequelle. Daher ist die Erdwärmetechnik so lukrativ.

Ob und wie die Erdwärme jedoch für Ihre Grundbesitzung in Betracht kommt, hängt von vielen Faktoren ab, über die es sich zu informieren gilt, z.B. Standortvoraussetzungen, der benötigte Wärmebedarf und die hierzu korrespondierende Sondenlänge etc.

 

Die Errichtung bzw. der Betrieb einer Erdwärmeanlage bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 25, 24, 44 des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes.
Bei unsachgemäßen Betrieb der Anlage kann es nämlich zu einer nachhaltigen Schädigung des Grundwassers kommen.
Aus diesem Grund ist zu gewährleisten, dass die Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen und deren Ausgestaltung durch technische Regelwerke sichergestellt ist.

Häufig ist es die Ansicht der Hauseigentümer etc. dass es Sache des beauftragten Unternehmens sei, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Anlage auch in wirtschaftlicher Hinsicht optimal läuft. Ferner mache ja auch die Wasserbehörde der Kommune Vorgaben und wenn diese eingehalten seien, müsse doch alles in Ordnung sein.

Diese Ansicht spiegelt sich im wirtschaftlichen Alltag leider nicht häufig wieder.

Zunächst ist es selbstverständlich, dass ein Unternehmer an vorderster Stelle seine Interessen vertritt. Das heißt, er möchte seine Planung, seine Anlage an Sie verkaufen.
Und dem Unternehmer ist bewusst, dass Sie erst einmal auf den Preis schauen.

In einigen Bereichen kann es jedoch sehr nützlich sein, dass die Anlage ein wenig kostspieliger wird, damit sich dann die Kosten viel schneller amortisieren. Z.B. erscheint es vorerst teurer, wenn Sie die Sondenlänge erhöhen, also tiefer in den Untergrund gehen.
Doch im Betrieb zeigt sich, umso länger die Sonde ist, um so mehr Wärmeleistung kann sie erbringen und die Anlage muss im Winter nicht gegebenenfalls heruntergefahren werden und Energie hinzugekauft werden, weil die Anlage z. B. einzufrieren droht. Ferner ist die Fachkunde des Unternehmens und des Bohrmeisters/ Bohrgeräteführers etc. von großer Bedeutung.

Insgesamt sollten Sie sich vor Beauftragung eines Unternehmens unabhängig informieren.
Es kann auch hilfreich und teilweise nötig sein, von Ihrem Nachbarn eine Erlaubnis zum Betrieb der Anlage einzuholen.

Denn, als Warnung sei gesagt, Sie sind der Erlaubnisinhaber, an den die Wasser- und/ oder Bodenschutzbehörde herantritt, sollte es zu Verunreinigung des Wassers oder des Bodens kommen.
Sie bleiben auf den Kosten sitzen, wenn das Unternehmen nicht mehr greifbar ist. Daher sollte es Ihr vorderstes Interesse sein, möglich Risiken im Vorhinein bestmöglich auszuschließen.

Rechtsanwältin Sarah Walisko

Erschienen am 15. April 2011