Erste Schritte bei einem Transportschaden
Das Dilemma an einer solchen kundenorientierten Verhaltensweise ist das fehlende Bewusstseine für die Sicherung etwaiger Beweise und die im Transportrecht national wie international kurzen Fristen, um Schäden anzuzeigen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Bereits bei der Entgegenahme sollte das Frachtgut auf etwaige Schäden untersucht werden und eine festgestellte Beschädigung auf dem Frachtbrief und/oder der Empfangsquittung vermerkt werden.
Sobald ein Transportschaden festgestellt werden, ist es dringend anzuraten, den Schaden bestmöglich zu dokumentieren. Bei Schadensereignissen, die einen hohen finanziellen Schaden verursachen werden, sollte darüber nachgedacht werden, einen auf die Transportbranche spezialisierten Sachverständigen (Havariekommisar) den Schaden zu dokumentieren. Zumindest sollten jedoch Fotos angefertig werden, vom beschädigen Gut und von der Verpackung des Gutes. Schließlich sollten alle Frachtunterlagen aufbewahrt werden.
Diese Dokumentation sollte in einem nächsten Schritt in ein Haftbarhaltung eingearbeitet werden, mit welcher der Schaden dem Frachtführer gegenüber angezeigt wird. Dies führt zu einer Hemmung der Verjährung, die erst dann fortläuft, wenn der Frachtführer eine Einstandspflicht ablehnt.
Da die Verjährungsfristen im Transportrecht sehr kurz sind, sollten bei einer Ablehnung der Einstandspflicht auch umgehen Klage erhoben werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können und die Beweislage weiter verschlechtert wird.
Dallhammer & Kellermann Fachanwälte