Stellenabbau bei Schlecker
Kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung, wovon bei Schlecker-Mitarbeitern auszugehen ist, deren Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monate andauert, besteht die Möglichkeit, gegen eine Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Wird die Frist versäumt, wird die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Es ist dann auch nicht mehr möglich, sich mit Schlecker bzw. dem Insolvenzverwalter auf eine Abfindung zu verständigen, sofern kein Sozialplan zur Anwendung kommt, der den Mitarbeitern/innen einen Abfindungsanspruch zugesteht.
Wird eine Filiale übernommen, etwa von einer anderen Drogeriemarkt-Kette, kommt der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber in Betracht. Das setzt aber voraus, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht. Auch aus diesem Grund ist es von Bedeutung, dass gegen eine Kündigung fristgerecht eine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Am besten wenden Sie sich unmittlebar nach Erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, mt dem Sie das weitere Vorgehen besprechen können.