PDF downloaden
Rechtsanwälte Kowalski

Dräger Alcotest 7110 Evidential

Nach einem Sachverständigengutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni-Klinik Kiel sind die Ergebnisse mit dem og. Gerät so ungenau, daß sich die Verwertung in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren verbietet.

Der von mir vertretene Mandant wurde bei einer Routinekontrolle auf eine Alkoholisierung überprüft. Ihm wurde von den Polizisten erklärt, die Messung der Blutalkoholkonzentration und die Messung der Atemalkoholkonzentration führe zu "gerichtsverwertbaren" Ergebnissen; er möge sich für eine der Methoden entscheiden. Dabei wurde ihm erklärt, die Blutabnahme könnte noch "ein paar Stunden" dauern, während die Benutzung des auf der Polizeiwache vorhandenen Geräts (Dräger 7110 Evidential) würde sofort ein Ergebnis bringen. Daraufhin wurde keine Blutprobe entnommen, sondern das og. Gerät verwendet.

Dies führte zu einem Meßergebnis von 0,46 mg/l (= Milligramm pro Liter Atemluft). Ab 0,25 mg/l liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24 a StVG), die wie ein Verstoß gegen die 0,5 /oo Grenze mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot geahndet wird.

Der Mandant bezweifelte die Richtigkeit der Messung, weil nach der genossenen Menge von 1 1/2 Glas Wein dieser Meßwert unrealistisch sei.

Das Amtsgericht Kiel holte insoweit ein rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten ein, das vom Direktor des Institus für Rechtsmedizin der Universität Kiel, Prof. Dr. Dr. Kaatsch, schriftlich erstattet und in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wurde. Danach sei die Messung mit Dräger 7110 Evidential viel zu ungenau und mit eine Blutalkoholmessung überhaupt nicht zu vergleichen. Die Messung mit dem Gerät werde von zahlreichen anderen Faktoren beeinflußt, so daß der gemessene Wert ungenau und gegebenenfalls zufällig wäre. Die Kritik an desem Meßverfahren sei bereits auf dem 38. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2000 vorgetragen worden.

 

Ergebnis: Verfahrenseinstellung auf Kosten der Landeskasse!

 

Rechtsanwalt H. Kowalski, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar.

Erschienen am 19. Juli 2011