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Rechtsanwälte und Fachanwälte Braetsch, Jessen & Partner, Rechtsanwälte

Mediationsgesetz

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Am 12.01.2011 hat die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen und gerichtsnahen Mediation beschlossen. Mit diesem Gesetz soll in Deutschland erstmals die  Mediation auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Gesetz dient dabei der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.05.2008.

Ziel des Gesetzes ist es die Mediation bei uns in Deutschland zu fördern. Der Gesetzesentwurf stärkt dabei die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht des Mediators schützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die im Rahmen einer Mediation geschlossen wurden, erleichtert.

Erschienen am 1. März 2011