Wissenswertes zum Nachbarschaftsrecht
Nachbarschaftsrecht:
Das Nachbarschaftsrecht kann auf vielfältige Weise berührt werden.
Es umfasst sämtliche Einwirkungen auf einen selbst oder auf ein Grundstück, eine Immobilie, die von dem Nachbarn ausgehen. Hierbei ist nicht nur daran zu denken, dass der eine Nachbar ein Bauvorhaben des anderen Nachbarn nicht tolerieren möchte, sondern auch dass Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, der Bewuchs von Pflanzen Einwirkungen auf das Grundstück darstellen können.
In solchen Fällen kann rechtlicher Rat erforderlich sein, insbesondere in der Frage, ob und in welchem Rahmen solche Einwirkungen geduldet werden müssen.
Für die Beantwortungen dieser Fragen spielen viele unterschiedliche gesetzliche Regelungen des öffentlichen Rechts, wie z.B. des Baurechts und Umweltrechts (Bodenrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht) und des Zivilrechts wie das Nachbarschaftsgesetz NRW eine große Rolle, die es zu überblicken gilt.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist in diesem Zusammenhang, dass ein Nachbar nichts mehr unternehmen könne, sobald eine Behörde dem anderen Nachbarn die erforderliche oder auch nicht erforderliche Genehmigung erteilt hat.
Viele Betroffene glauben, „die Behörde hat es doch genehmigt, ich kann doch jetzt nichts mehr tun“ oder aber auch im umgekehrten Sinne, „ die Behörde hat es doch genehmigt, jetzt kann der Nachbar mir nichts mehr“. Dieser Irrglaube führt zu vielen Streitigkeiten, die bei einer Beratung im Vorfeld etc. ausgeschlossen hätten werden können.
Denn die meisten öffentlichen Gesetze, wie zum Beispiel die Bauordnung NRW erteilen Genehmigungen nur „unbeschadet Rechte Dritter“. Dies bedeutet, dass die Rechte Dritter, folglich meist die Eigentumsrechte des Nachbarn, durch die Genehmigung nicht reduziert oder ausgeschlossen werden. Im Gegenteil muss weiterhin eine gesetzlich nicht zu duldende Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks ausgeschlossen sein.
Im Allgemeinen herrscht jedoch im Nachbarschaftsrecht der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, so dass nicht alle Beeinträchtigungen gänzlich auszuschließen sind, da diese z.B. alltäglich oder ortsüblich sind.
Auch hier muss eine Abwägung der rechtlich geschützten Interessen der jeweiligen Beteiligten erfolgen, die vorzugswürdig zu einem Ergebnis führt, mit dem beide Seiten leben können. Das dies ein Idealzustand ist, der mit manchen Nachbarn nicht zu erreichen ist, ist selbstverständlich, so dass stets eine Kontaktaufnahme zu Ihrem Anwalt/ Ihrer Anwältin nützlich sein kann und auch nicht immer bedeuten muss (und auch nicht sollte), dass dann z.B. nur ein Auszug aus einer Immobilie übrig bleibt.
Dieses Rechtsgebiet benötigt viel Fingerspitzengefühl und eine objektive Sichtweise, um Sie bestmöglich beraten zu können und Ihnen wieder ein Wohlfühl- Gefühl in Ihrer vier Wänden ermöglichen zu können.
Rechtsanwältin Sarah Walisko