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Eigentumswohnungskauf

Was sollte ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung enthalten?

Mit mehr als 5 Millionen Eigentumswohnungen stellt Wohnungseigentum in beiden Nutzungsformen (vermietet oder selbst genutzt) eine der beliebtesten Anlageformen in Deutschland dar.

Gleichwohl zeigt sich in der Beratungspraxis immer wieder, mit wie wenig oder gar keiner Fachkenntnis gerade private Erwerber eine Eigentumswohnung erwerben, ohne sich zumindest fachlicher Hilfe zu bedienen. Sollten Sie auch im Begriff sein, eine Eigentumswohnung erwerben zu wollen, so sollten Sie die folgenden Ratschläge auf jeden Fall beachten.   

1. Auswahl des Notars

Legen Sie Wert darauf, dass nicht der Verkäufer oder der Makler den Notar auswählt. Dies gilt insbesondere, wenn Sie von einem Bauträger eine Bauträgermaßnahme erwerben. In vielen dieser Fälle stammt dann nämlich sogar der Kaufvertrag aus der Feder des Bauträgers, ohne dass der Notar Sie darauf ausdrücklich hinweist. Da üblicherweise Sie als Käufer die Notarkosten für den Grundstückskaufvertrag zu tragen hat, können Sie selbstverständlich auch den Notar bestimmen.

2. Unterlagen / Informationen

Sie sollten sich alle wesentlichen Unterlagen zuvor vom Verkäufer zur Verfügung stellen lassen. Das ist auch nicht unbedingt die Aufgabe eines Maklers, da letzterer ja nur das Geschäft vermittelt.

Weiterhin sollten Sie darauf Wert legen, dass der Notar in dem Kaufvertrag auf diese Unterlagen auch Bezug nimmt:.

- beglaubigte Abschrift der vollständigen Teilungserklärung einschließlich Planunterlagen

- Abgeschlossenheitsbescheinigung

- Baugenehmigung

- Sollten in Abt. II des Grundbuches Belastungen eingetragen sein, die Sie über-nehmen müssen, lassen Sie sich die zugehörigen schuldrechtlichen Verträge vorlegen.

-Verwaltervertrag über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

- Jahreskontoauszug zum Rücklagenkonto und Bestätigung des Verwalters, dass die laufenden Wohngelder vom Verkäufer vollständig bezahlt wurden

-Bestätigung des Verwalters, ob keine bzw. in welcher Höhe Zahlungsrückstände von anderen Wohnungseigentümern bestehen.

-Auskunft des Verwalters, ob und in welchem Umfang in nächster Zeit größere Instandhaltungsmaßnahmen anstehen.

- Beschlüsse der Wohnungseigentümer

Und zum Schluss noch eine gut gemeinte Empfehlung: Lassen Sie sich nicht mit Erklärungen gleich welcher Art abspeisen, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen anfordern. Denken Sie immer daran, dass Sie in alle Rechte und Pflichten anstelle des bisherigen Wohnungseigentümers treten und auch für finanzielle Verpflichtungen aller übrigen Miteigentümer einzustehen haben. Wenn man Ihnen die Unterlagen verwehrt, gibt es in vielen Fällen etwas zu verbergen.
 

Erschienen am 13. März 2011