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Fachanwälte Dallhammer & Kellermann

Abmahnung der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte für Frau Claudia Schneider (C.S. Möbel)

Die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin mahnte unter Datum vom 05.09.2011 für Frau Claudia Schneider (C.S. Möbel) angebliche wettberwerbsrechtlicher Verletzungen ab. Eine solche Abmahnung wurde der Kanzlei Dallhammer & Kellermann Fachanwälte in Bensheim vorgelegt.

Bei wettbewerblichen Abmahnungen sollten betroffene Unternehmen nicht voreilig die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Stattdessen sollte die Abmahnung einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt unterzogen werden und gemeinsam mit dem beauftragten Anwalt das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

In einem ersten Schritt sollte überprüft werden, ob die Abmahnung auch zu Recht ausgesprochen worden ist. Sollte dieser erste Schritt positiv beantwortet werden, ist in einem nächsten Schritt zu klären, wie mit der Rechtsverletzung umzugehen ist.

 Häufig bietet sich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung an, falls man zu dem Schluss gelangt, dass die gelten gemachten Ansprüche überzogen oder zu weitgehend sind.

 

Dallhammer & Kellermann Fachanwälte

www.IhreAnwaelte.de
 

Erschienen am 6. September 2011