Abmahnung der Kanzlei Rasch für die Universal Music GmbH
Bei urheberrechtlichen Abmahnungen sollten betroffene Personen nicht voreilig die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Stattdessen sollte die Abmahnung einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt unterzogen werden und gemeinsam mit dem beauftragten Anwalt das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
In einem ersten Schritt sollte überprüft werden, ob die Abmahnung auch zu Recht ausgesprochen worden ist. Sollte dieser erste Schritt positiv beantwortet werden, ist in einem nächsten Schritt zu klären, wie mit der Rechtsverletzung umzugehen ist.
Dem Inhaber einer urheberrechtlich geschützten Werkes stehen bei einer Rechtsverletzung Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche zu. Der Umfang dieser Ansprüche ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Häufig bietet sich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung an, falls man zu dem Schluss gelangt, dass die gelten gemachten Ansprüche überzogen oder zu weitgehend sind.
Dallhammer & Kellermann Fachanwälte
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