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Rechtsanwälte und Fachanwalt für Agrarrecht TEPPE

Neues Familienrecht

Auch wenn wir uns jetzt zunächst alle auf den Sommer freuen und der Herbst noch in weiter Ferne ist, so ist es unter Umständen nützlich, sich bereits frühzeitig mit den Änderungen des Familienrechts zum 01.09.2009 vertraut zu machen. Dies vor allem dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Scheidung einzureichen. Dann kann die Entscheidung, ob der Antrag vor dem 01.09.2009 oder später eingereicht wird, einen enormen finanziellen Unterschied darstellen.

Seit dem 01.09.2009 gilt für
Familiensachen ein neues Verfahrensrecht, das z.B. die Abtrennung der Folgesache
Versorgungsausgleich erleichtert, wenn der Scheidungsantrag frühestens nach
Ablauf des Trennungsjahres eingereicht wurde, das Verfahren seit 3 Monaten
anhängig ist, beide Parteien ihre Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt haben und
übereinstimmend beantragen, den Versorgungsausgleich abzutrennen. Es könnte
daher im Einzelfall sinnvoll sein, das Ehescheidungsverfahren erst nach dem
31.08.2009 einzuleiten. So ist auch neu geregelt, dass bei einer kurzen Ehezeit von
bis zu 3 Jahren der Ausgleich ausgeschlossen ist, es sei denn, ein Ehegatte
beantragt die Durchführung. Bei der Durchführung werden künftig alle
Anwartschaften real geteilt; derzeit erfolgt eine komplizierte Verrechnung aller in der
Ehezeit erworbenen Anrechte. Aber auch im sog. Zugewinn wird sich die Rechtslage
ändern. Bislang war das sog. Anfangsvermögen im geringsten Falle 0,- Euro. Ab
dem 01.09.2009 werden auch Schulden berücksichtigt. Deshalb sollte der Ehegatte,
dessen Partner im Anfangsvermögen ( Stichtag ist der Tag der Hochzeit ) Schulden
hatte, noch vor dem 01.09.2009 den Scheidungsantrag stellen, da dann die
Schulden nach der aktuellen Regelung nicht angerechnet werden. Des weiteren wird
das Vormundschaftsgericht aufgelöst und seine Zuständigkeiten auf das
Familiengericht bzw. das neu zu schaffende Betreuungsgericht verteilt. Bei
Streitigkeiten über den Kindesumgang soll es in Zukunft einen sog. Umgangspfleger
geben und alle Kindschaftssachen müssen künftig vorrangig und beschleunigt
bearbeitet werden.
Mein Tipp: Wenn Sie sich mit dem Gedanken der Scheidung tragen, sollten Sie sich
im Hinblick auf die Gesetzesänderung ausführlich informieren. Dies gilt
insbesondere, wenn ein Partner um einiges älter ist und bereits Rente bezieht, der
andere Partner aber noch berufstätig ist. Da zum 01.09.2009 auch das Rentner- und
Pensionistenprivileg für Geschiedene abgeschafft wird, sollte in diesem Fall der
Scheidungsantrag auf jeden Fall noch vor dem 01.09.2009 gestellt werden, da der
Unterschied einige zehntausend Euro betragen kann.

Erschienen am 2. Dezember 2010