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Rechtsanwälte Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Darf ein Kind bei der Gestaltung des Umgangs mit entscheiden?

Das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, richtet sich während der Trennung und nach der Scheidung nach dem Kindeswohl. Da Kinder ab dem 12. Lebensjahr die Bedeutung eines Umgangsrechts einschätzen können, sind auch deren eigene Wünsche und Vorstellungen für die Häufigkeit, Dauer und Ausgestaltung des Umgangsrechts von Bedeutung. Sie sind daher vom Gericht anzuhören. Ergibt sich aus dieser Befragung und aus der kinderpsychologischen Begutachtung der berechtigte Wunsch des Kindes, keinen weiteren Umgang mit einem Elternteil zu haben, dann muss der betreffende Elternteil dies akzeptieren.

Dr. Gabriele Sonntag, Rechtsanwältin

Erschienen am 1. März 2011