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Rechtsanwälte Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Beweisbeschluss über ein DNA-Abstammungsgutachten im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

Ordnet ein Gericht in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren an, über die Vaterschaft ein DNA-Abstammungsgutachten einzuholen, so kann diese Entscheidung von keinem Verfahrensbeteiligten angefochten werden. Mit dem Beschluss des Gerichts werden nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof weder die Rechte des Kindes, noch die der Mutter beeinträchtigt. Wenn Mutter oder Kind die Rechtmäßigkeit des Beweisbeschlusses infrage stellen möchten, können sie lediglich die Untersuchung verweigern. Dies kann dann in einem Zwischenurteil in dem Rechtsstreit geprüft werden.

Dr. Gabriele Sonntag, Rechtsanwältin

Erschienen am 20. Januar 2011