PDF downloaden
ALEGOS Rechtsanwälte - Inh. Roland Kirsten

Auch erfahrene Anleger, die „chancenorientiert“ anlegen, dürfen eine ordnungsgemäße Anlageberatung erwarten

Wie umfassend muss eine Bank ihren Kunden vor der Geldanlage beraten? Diese Frage beantwortet sich nicht zuletzt auch nach den Vorkenntnissen des Anlegers. Ob der Umfang aber auch von der Risikobereitschaft des Anlegers abhängt, war bisher umstritten. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 8.12.2010, 19 U 22/10 entschieden: Auch erfahrene Anleger müssen über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden.

Eine Bank hatte einem Kunden, der ein erfahrener Anleger war, die Investition in einen Filmfonds empfohlen. Der Berater stellte dem Kläger die Beteiligung als sehr interessante Kapitalanlage vor und gab an, er könne dieses Investment bestens empfehlen. Die Anlage floppte und der Anleger verklagte die Bank. Er machte geltend, er sei nicht ausreichend über das Maß der Risiken der Anlage aufgeklärt worden. Ein Hinweis auf ein Totalverlustrisiko sei nicht erteilt worden. Der Kläger forderte von der Beklagten die investierte Summe zuzüglich entgangener Zinsen ersetzt.


In der ersten Instanz hatte der Kläger im Wesentlichen auch gewonnen. Das Landgericht Frankfurt schrieb ihm allerdings ein Mitverschulden von 20% zu, weil dieser bei sorgsamer Lektüre des Prospektes hätte erkennen können, dass eine Erlösausfallversicherung nicht sämtliche Risiken der Kapitalanlage abdecken könne.


Das Oberlandesgericht änderte das Urteil in der Berufung und verurteilte die Bank dazu, dem Kläger den gesamten Schaden zu erstatten.


Zwischen einem Anlageinteressenten und einer Bank kommt in diesen Fällen regelmäßig ein Beratungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Beratungsvertrages wäre die Beklagte verpflichtet gewesen, den Kläger über die für die Anlageentscheidung bedeutsamen oder möglicherweise bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären. Dies gilt auch für den Anleger, der grundsätzlich zu einer riskanteren Anlageform bereit ist. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Frage der Sicherheit einer Kapitalanlage für einen erfahrenen Anleger, der Steuern sparende Effekte erzielen will, ohne Bedeutung ist. Auch Anleger, die eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgen, dürfen im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass sie über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden, dies insbesondere wenn ihnen die Anlageform bisher nicht bekannt war.

Frau Rechtsanwältin Jana Fürstenow ist bei ALEGOS Rechtsanwälten Frankfurt und Hanau zuständig für die Beratung und Vertretung von Anlegern und Banken. Sie hat den Lehrgang „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ bereits absolviert und verfügt über große praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet. Mehr erfahren Sie unter http://www.alegos.de/de/rechtsanwalt/jana_fuerstenow.htm

Erschienen am 17. Januar 2011