Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker
Der Insolvenzverwalter wird folglich in den nächsten Wochen Kündigungen an die Arbeitnehmer der betroffenen Filialen der Drogeriekette Schlecker versenden.
Wenn Sie als betroffener Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, besteht die Möglichkeit die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen. Hierzu ist es notwendig, dass innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung durch Sie oder einen Rechtsanwalt beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Bitte wenden Sie sich deshalb zeitnah nach Erhalt einer Kündigung an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage können Sie insbesondere durch den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erhöhen.
Sollte Ihnen anstatt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, gilt ebenfalls: Lassen Sie diesen Aufhebungsvertrag in jedem Fall vor Unterzeichnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Eismann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht