Kündigungswelle bei Schlecker droht!
Laut dem Insolvenzverwalter ist es notwendig, 2.400 der 5.400 Filialen zu schließen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dadurch sind 11.750 Arbeitsplätze durch Kündigung gefährdet. Ob es eine Transfergesellschaft geben wird, ist derzeit noch unklar. Sicher ist, dass ein Interessenausgleich und Sozialplan für die Mitarbeiter abgeschlossen werden muss. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, ist es wichtig, die Erfolgsaussichten einer Klage und einer eventuellen Abfindung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Gerade bei Kündigungen im Insolvenzverfahren sind Besonderheiten zu beachten. So sind die Mittel des Sozialplans gedeckelt, allerdings haben die Arbeitnehmer über die jetzt notwendige Vertretung im Gläubigerausschuss die Möglichkeit, dies zu steuern.
Rechtsanwältin Julia Grimme, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburger Anwaltskontor