Rechtstipp / Ab in den Süden / Resturlaub
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ihren Resturlaub aus dem
letzten Jahr ohne weitere Voraussetzungen auch noch im neuen Jahr nehmen
können. Dies trifft jedoch nicht zu, denn grundsätzlich ist der Urlaub auf das
Kalenderjahr befristet, d.h. dass der Urlaub, der bis zum Jahresende nicht
gewährt und genommen wurde, fällt ersatzlos weg.
Der Urlaubsanspruch wird jedoch dann auf das Folgejahr übertragen, wenn
dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende
Gründe dies rechtfertigen. Dringende betriebliche Gründe sind zum Beispiel
gegeben, wenn die Auftragslage zum Jahresende die Anwesenheit des
Arbeitnehmers erfordert oder krankheitsbedingte Ausfälle anderer
Arbeitnehmer. Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund ist zum
Beispiel eine Erkrankung zum Jahresende, die eine Gewährung des Urlaubes
vor Jahresende hindert. Der Urlaubsanspruch muss aber auch in diesen Fällen
dann bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen werden, damit
dieser nicht verfällt. Bleibt demnach der Arbeitnehmer auch noch während
des Übertragungszeitraumes krank, erlischt sein Resturlaubsanspruch.
Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer im ersten
Beschäftigungsjahr noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben hat, da
sein Arbeitsverhältnis zum Beispiel erst am 01.09. begonnen hatte.
Hinsichtlich dieses Teilurlaubes kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die
Übertragung auf das gesamte Folgejahr verlangen. Zu beachten ist jedoch,
dass dieses Verlangen vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen muss.
Allerdings können Arbeitnehmer und Arbeitgeber z.B. auch eine Übertragung
des Urlaubes ohne Vorliegen von Gründen vereinbaren oder eine
Verlängerung des Übertragungszeitraumes. Abweichende
Übertragungsregelungen können sich zudem auch aus Tarifverträgen
ergeben.
Mein Tipp: Vereinbaren Sie rechtzeitig die Übertragung Ihres
Urlaubsanspruches in das nächste Jahr, um nicht Gefahr zu laufen, die
Ansprüche zu verlieren. Bei dem derzeitigen Wetter gilt sowieso: Ab in den
Süden !