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Rechtsanwälte und Fachanwalt für Agrarrecht TEPPE

Was ist nach Erhalt einer Kündigung zu tun ?

Hat der Arbeitgeber gekündigt, gilt es, zunächst Ruhe zu bewahren. Der erste Weg des gekündigten Arbeitnehmers nach Erhalt der Kündigung muss der zur Agentur für Arbeit sein. Parallel dazu ist aber zu überlegen, ob die Kündigung widerspruchslos akzeptiert wird. Die wichtigste Frist in diesem Zusammenhang ist die dreiwöchige Klagefrist.

Das bedeutet, dass ab Zugang der Kündigung 3 Wochen die Möglichkeit besteht, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Dabei ist zu beachten, dass diese 3-Wochenfrist auch bei Abwesenheit wie z.B. Urlaub oder Krankenhausaufenthalt läuft. Die Kosten für die Prozessvertretung hat in der 1.Instanz jede Partei selbst zu tragen. Wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht, trägt diese die durch das Verfahren entstehenden Kosten ; bei Gewerkschaftsmitgliedern die Gewerk-schaft. Anderenfalls kommt möglicherweise Prozesskostenhilfe in Betracht.
Sofern auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht darlegen und beweisen, dass die von ihm ausgesprochene Kündigung im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz sozial
gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn die Kündigung durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers, in seinem Verhalten oder durch dringende betriebliche Gründe , die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt ist. Aber auch andere Aspekte spielen eine Rolle. So muss die Kündigung schriftlich erfolgen und
es sind entsprechend der Betriebszugehörigkeit Kündigungsfristen einzuhalten. Des
weiteren gibt es aber auch noch fristlose Kündigungen ( z. B. bei schweren Verfehlungen des Arbeitnehmers ) oder sog. Änderungskündigungen. Besonders aus
Arbeitgebersicht ist es oftmals besser, sich vor Ausspruch einer Kündigung rechtlich
beraten zu lassen, um nicht später nach einem verlorenen Arbeitsgerichtsprozess für
viele Monate Lohn nachzuzahlen ohne die entsprechende Arbeitsleistung zu erhalten.
Mein Tipp: Da gerade in Arbeitsrechtssachen kurze Fristen zu beachten sind, ist es anzuraten, frühzeitig rechtskundigen Rat einzuholen und bereits zu dem ersten Gespräch die entscheidenden Unterlagen wie z.B. den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, einen gegebenenfalls einschlägigen Tarifvertrag und die letzten drei Abrechnungen mitzubringen.
 

Erschienen am 25. Januar 2011