Rechtsanwälte Herzog+Scholle

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Die Kanzlei Herzog+Scholle befindet sich im Herzen Hamburgs am Neuen Wall/Alsterarkaden – nur wenige Schritte vom Jungfernstieg entfernt. Sie berät und vertritt Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich im gesamten Bundesgebiet.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herzog+Scholle verstehen sich als Generalisten mit ausgewiesenen Spezialkenntnissen insbesondere auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie des Steuerrechts und des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts und der Staatshaftung.

Herzog+Scholle ist eine etablierte Kanzlei und verfügt über eine langjährige Erfahrung auch in Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Diese Erfahrung nutzen wir, um die Interessen unserer Mandanten schnell und effizient durchzusetzen. Ziel unserer Tätigkeit ist es, frühzeitig rechtliche Probleme zu erkennen und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu lösen. Diese schätzen unsere zielgerichtete Arbeitsweise.

Gerne stehen wir auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung oder vertreten Sie im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Schlagwörter
Abmahnung, Arbeitsrecht, Bußgeld, Hamburg, Kündigung, Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Versicherungsrecht, Vertragsrecht
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Rechtsanwalt  Tilo Herzog

Rechtsanwalt Tilo Herzog

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Versicherungsrecht
Lebenslauf
 

Rechtsanwalt Tilo Herzog ist seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1997 auch Fachanwalt für Steuerrecht.

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV.

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Rechtsanwalt  Thomas Scholle

Rechtsanwalt Thomas Scholle

Schwerpunkte
  • Immobilienrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht
    • Miet- und Pachtrecht
    • Schuldrecht
    • Vertragsrecht
Lebenslauf
 

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Rechtsanwalt  Florian Hillert

Rechtsanwalt Florian Hillert

Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
Sprachen
Deutsch und Englisch
Lebenslauf
 

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Fachartikel von Rechtsanwälte Herzog+Scholle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.

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Erschienen am 19. Juni 2011 unter Vertragsrecht