Rechtsanwalt Alexander Pabst

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Wir sind vorwiegend auf den Geb

ieten des Strafrechts, Verkehrsstrafrechts, zivilen Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Rechtsanwalt Alexander Pabst ist seit dem Jahr 2002 zugelassen und führt seit dem Jahr 2009 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Die individuelle und fachgerechte Beratung des Einzelnen steht bei der Bearbeitung der Mandate im Vordergrund.

Schlagwörter
Bußgeld, Fachanwalt, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Strafverfahren, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt  Alexander Pabst

Rechtsanwalt Alexander Pabst

Fachanwalt für Strafrecht
Schwerpunkte
  • Strafrecht
  • Miet- und WEG-Recht
  • Medizinrecht
    • Arzthaftungsrecht
  • Zivilrecht
    • Schadensersatzrecht
  • Verkehrsrecht
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht

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